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   BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90   

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https://dejure.org/1991,10697
BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90 (https://dejure.org/1991,10697)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1991 - 8 AZR 14/90 (https://dejure.org/1991,10697)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 (https://dejure.org/1991,10697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtshängigkeit eines Schadenersatzanspruchs, wenn dieser lediglich als Gegenforderung aufgerechnet wird - Nichterfüllung eines Vergleichs - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderung an ein schuldloses Versäumen einer Frist - Rücktritt vom Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90
    Der Meinungsstreit (vgl. dazu z.B. BAGE 40, 17 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 199/80] = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO und BGHZ 16, 388) bezieht sich nämlich nur darauf, daß ein rechtshängiger Anspruch durch einen Vergleich beendet worden ist.
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 199/80

    Prozeßvergleich

    Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90
    Der Meinungsstreit (vgl. dazu z.B. BAGE 40, 17 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 199/80] = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO und BGHZ 16, 388) bezieht sich nämlich nur darauf, daß ein rechtshängiger Anspruch durch einen Vergleich beendet worden ist.
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89

    Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG

    Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90
    Bei Briefsendungen ist im allgemeinen davon auszugehen, daß mit einer Zustellung am zweiten Tag nach der Absendung gerechnet werden kann (BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - AP Nr. 13 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldhafte

    Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90
    Bei Briefsendungen ist im allgemeinen davon auszugehen, daß mit einer Zustellung am zweiten Tag nach der Absendung gerechnet werden kann (BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - AP Nr. 13 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 24.11.1977 - 5 AZB 50/77

    Berufungsschrift - Verzögerung der Briefbeförderung - Zurechnung des Verschuldens

    Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90
    Bei Briefsendungen ist im allgemeinen davon auszugehen, daß mit einer Zustellung am zweiten Tag nach der Absendung gerechnet werden kann (BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - AP Nr. 13 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11

    Rücktritt des Arbeitnehmers vom Prozessvergleich wegen seiner teilweisen

    Der Streit um die Wirksamkeit des Vergleichs nach der Rücktrittserklärung ist durch Fortsetzung des Rechtsstreits, der durch den Vergleich (scheinbar) erledigt wurde, zu klären (BAG 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO = ArbuR 1956, 315; BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht, sowie mit ausführlicher Begründung BAG 5. August 1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 = DB 1983, 1370 = NJW 1983, 2212 = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO zum insoweit vergleichbaren Fall der streitigen vertraglichen Aufhebung eines gerichtlichen Vergleichs; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. Dezember 2009 - 5 Sa 156/09).(Rn.48).

    Das Bundesarbeitsgericht wendet diese Rechtsprechung nicht nur auf die Fallgestaltungen an, in denen der Vergleich schon bei seinem Abschluss mit einem Mangel behaftet war, sondern - im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch auf die Fälle, in denen der Vergleich - wie hier - erst nachträglich, beispielsweise durch einen Rücktritt wegen Nichterfüllung, in Frage gestellt ist (BAG 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO = ArbuR 1956, 315; BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht, sowie mit ausführlicher Begründung BAG 05.08.1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 = DB 1983, 1370 = NJW 1983, 2212 = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO zum insoweit vergleichbaren Fall der streitigen vertraglichen Aufhebung eines gerichtlichen Vergleichs; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. Dezember 2009 - 5 Sa 156/09).

    Das Recht zum Rücktritt vom Vergleich bei dessen Nichterfüllung ist auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht - sowie jüngst noch BAG 10. November 2011 - 6 AZR 357/10 - NZA 2012, 205 = ZIP 2012, 91 für den vergleichbaren Fall eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrages).

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 316/01

    Prozeßvergleich - Auslegung

    Zum "Rechtsstreit" gehören alle Ansprüche, über die das Gericht bei Fortsetzung des Rechtsstreits entschieden hätte (BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nv.).
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