Rechtsprechung
BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtshängigkeit eines Schadenersatzanspruchs, wenn dieser lediglich als Gegenforderung aufgerechnet wird - Nichterfüllung eines Vergleichs - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderung an ein schuldloses Versäumen einer Frist - Rücktritt vom Vergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stade, 19.06.1989 - 2 Ca 143/89
- LAG Niedersachsen, 26.10.1989 - 14 Sa 1049/89
- BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53
Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich
Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90
Der Meinungsstreit (vgl. dazu z.B. BAGE 40, 17 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 199/80] = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO und BGHZ 16, 388) bezieht sich nämlich nur darauf, daß ein rechtshängiger Anspruch durch einen Vergleich beendet worden ist. - BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 199/80
Prozeßvergleich
Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90
Der Meinungsstreit (vgl. dazu z.B. BAGE 40, 17 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 199/80] = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO und BGHZ 16, 388) bezieht sich nämlich nur darauf, daß ein rechtshängiger Anspruch durch einen Vergleich beendet worden ist. - BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG
Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90
Bei Briefsendungen ist im allgemeinen davon auszugehen, daß mit einer Zustellung am zweiten Tag nach der Absendung gerechnet werden kann (BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - AP Nr. 13 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldhafte …
Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90
Bei Briefsendungen ist im allgemeinen davon auszugehen, daß mit einer Zustellung am zweiten Tag nach der Absendung gerechnet werden kann (BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - AP Nr. 13 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 24.11.1977 - 5 AZB 50/77
Berufungsschrift - Verzögerung der Briefbeförderung - Zurechnung des Verschuldens …
Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90
Bei Briefsendungen ist im allgemeinen davon auszugehen, daß mit einer Zustellung am zweiten Tag nach der Absendung gerechnet werden kann (BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - AP Nr. 13 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11
Rücktritt des Arbeitnehmers vom Prozessvergleich wegen seiner teilweisen …
Der Streit um die Wirksamkeit des Vergleichs nach der Rücktrittserklärung ist durch Fortsetzung des Rechtsstreits, der durch den Vergleich (scheinbar) erledigt wurde, zu klären (BAG 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO = ArbuR 1956, 315; BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht, sowie mit ausführlicher Begründung BAG 5. August 1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 = DB 1983, 1370 = NJW 1983, 2212 = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO zum insoweit vergleichbaren Fall der streitigen vertraglichen Aufhebung eines gerichtlichen Vergleichs; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. Dezember 2009 - 5 Sa 156/09).(Rn.48).Das Bundesarbeitsgericht wendet diese Rechtsprechung nicht nur auf die Fallgestaltungen an, in denen der Vergleich schon bei seinem Abschluss mit einem Mangel behaftet war, sondern - im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch auf die Fälle, in denen der Vergleich - wie hier - erst nachträglich, beispielsweise durch einen Rücktritt wegen Nichterfüllung, in Frage gestellt ist (BAG 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO = ArbuR 1956, 315; BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht, sowie mit ausführlicher Begründung BAG 05.08.1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 = DB 1983, 1370 = NJW 1983, 2212 = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO zum insoweit vergleichbaren Fall der streitigen vertraglichen Aufhebung eines gerichtlichen Vergleichs; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. Dezember 2009 - 5 Sa 156/09).
Das Recht zum Rücktritt vom Vergleich bei dessen Nichterfüllung ist auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht - sowie jüngst noch BAG 10. November 2011 - 6 AZR 357/10 - NZA 2012, 205 = ZIP 2012, 91 für den vergleichbaren Fall eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrages).
- BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 316/01
Prozeßvergleich - Auslegung
Zum "Rechtsstreit" gehören alle Ansprüche, über die das Gericht bei Fortsetzung des Rechtsstreits entschieden hätte (BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nv.).